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Tennisspiel

Hallenordnung

 


Die nachfolgende Hallenordnung gilt für die Tennishalle in Schermbeck, Raiffeisenweg 34. Sie wird durch das Buchen einer Hallenspielzeit ausdrücklich anerkannt.

 

  • Das Spielen und der Aufenthalt in der Tennishalle ist während der Öffnungszeiten von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr ausschließlich den Mietern während der von ihnen gebuchten Hallenstunden erlaubt.

 

  • Die Plätze dürfen nur mit sauberen Sportschuhen betreten werden.

 

  • Bälle, mit denen auf Sandplätzen gespielt wurde, dürfen in der Halle nicht genutzt werden.

 

  • Eine Spielstunde dauert 60 Minuten. Der jeweilige Platz ist rechtzeitig für die nächsten Spieler freizugeben. Bei Überschreiten der gebuchten Spielzeit bzw. bei Weiterspielen auf unbenutzten Plätzen ist der volle Stundenpreis zu entrichten.

 

  • Auf den Tennisplätzen besteht ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Essen und Trinken mit Ausnahme von Wasser und den für den Tennissport üblichen Pausensnacks (keine Glasflaschen) ist in der Halle nicht erlaubt.

 

  • Das Mitbringen von Tieren in die Halle ist nicht gestattet.

 

  • Müll ist in den aufgestellten Abfalleimern (Umkleideräume) zu entsorgen.

 

  • Die Halle und alle Einrichtungen sind funktionsgerecht und schonend zu behandeln. Der Mieter haftet in vollem Umfang für alle von ihm verursachten Beschädigungen und Verunreinigungen soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder Materialfehler handelt.

 

  • Schäden und Verunreinigungen sind dem Vermieter oder dessen Mitarbeiter
    unverzüglich mitzuteilen.

 

  • Jeder Spieler hat sich so zu verhalten, dass Spieler auf dem Nachbarplatz nicht gestört oder beeinträchtigt werden.

 

  • Mieter sind verpflichtet Gäste, die sie in die Halle mitbegleiten, auf die Einhaltung der Hallenordnung hinzuweisen.

 

  • Die Nutzung der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird nicht für fahrlässig verursachte Schäden und Unfälle, die Nutzern beim Spielbetrieb und der Benutzung der Anlagen und Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Tennishalle einschließlich der Zufahrten und Parkplätze erleiden, gehaftet. Ebenfalls besteht keine Haftung für Diebstähle und Schäden an mitgebrachten Gegenständen.

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