Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tennishalle in Schermbeck, Raiffeisenweg 34
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“ genannt) gelten in Verbindung mit der jeweils gültigen Hallenordnung für die Buchung und Nutzung der Tennishalle in 46514 Schermbeck, Raiffeisenweg 34, den Sanitäranlagen, Umkleideräumen und deren Zugänge auf dem Gelände sowie den Parkplatz (nachfolgend einheitlich „Tennishalle“ genannt). Durch die Buchung und durch das Betreten der Tennishalle durch Mieter, Mitspieler und Besucher gelten die AGB in allen Punkten als vereinbart und wirksam.
§ 2 Buchung und Vermietung von Tennisplätzen
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Die Buchung von Einzelstunden ist ausschließlich über das Online-Buchungssystem unter www.tennishalle-schermbeck.de möglich. Mit der Buchung über das Online-System oder der Bestätigung durch den Betreiber kommt ein wirksamer Vertrag zustande, für den diese AGB und die Hallenordnung gelten. Die Buchung von Abonnements kann lediglich über den Betreiber erfolgen.
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Jede Buchung stellt den Abschluss eines Mietvertrages dar.
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Der Betreiber behält sich das Recht vor, aus technischen Gründen angemietete Platzzuweisungen zu ändern bzw. im Ausnahmefall (Reparatur etc.) den zugewiesenen Platz selbst in Anspruch zu nehmen, wenn der Mieter rechtzeitig, jedoch mindestens 48 Stunden vorher informiert wird. In diesem Fall wird der Betreiber die Rückerstattung der Vergütung je Spieltag vornehmen, sofern der Mieter bereits eine Zahlung geleistet hat. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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Es gelten die jeweils im Online-Buchungssystem hinterlegten Preise je Zeitstunde und Platz. In der Platzmiete ist die Benutzung des Platzes inklusive Licht, Heizung sowie die Benutzung der Sanitär- und Umkleideräume enthalten. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe. Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, ansonsten wird für jede angefangene Stunde der jeweils gültige Preis je Zeitstunde und Platz berechnet.
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Abonnements gelten für den angegebenen Zeitraum. Nicht genutzte Stunden werden nicht rückvergütet. Stunden eines Abonnements, die bis 24 Stunden vorher schriftlich abgesagt werden, können im folgenden Sommer in der Zeit vom 01.05. bis 30.09. nach vorheriger Anmeldung nachgeholt werden.
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Einzelstunden können bis spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Spielbeginn erfolgt die Berechnung in voller Höhe, sofern der Platz nicht anderweitig vermietet wurde.
§ 3 Preise
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Es gelten die jeweils veröffentlichten Preislisten mit den darin genannten Bedingungen.
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Die Platzmiete versteht sich inklusive Licht, Heizung und der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Der Betreiber behält sich vor, die Preise für Einzelstunden und Abonnements während der Saison anzupassen. Bereits gebuchte Abonnements oder Einzelstunden bleiben davon unberührt.
§ 4 Datenspeicherung
Mit Registrierung im Online-Buchungssystem bzw. Hallenplatzbuchung wird die Einwilligung zur Speicherung der persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung erteilt. Diese werden ausschließlich zum Zwecke der Buchung und deren Abwicklung gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nicht.
§ 5 Nutzung der Tennishalle
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Das Betreten und Benutzen der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr.
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Der Zutritt zu den Tennisplätzen ist nur in Sportkleidung und sauberen Tennisschuhen gestattet.
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Das Rauchen, der Umgang mit offenem Feuer sowie das Mitbringen von Tieren in die Tennishalle ist nicht gestattet.
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Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Speisen – mit Ausnahme von sportspezifischen Snacks.
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Die Tennisplätze und Nebenräume sind schonend und pfleglich zu behandeln. Sämtliche Geräte und Einrichtungen dürfen nur sachgemäß verwendet werden.
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Nach Benutzung der Sanitärräume und der Umkleideräume sind die Fenster zu schließen und das Licht auszuschalten, sofern dieses nicht über Bewegungsmelder gesteuert wird.
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Die Mieter der Tennisplätze sowie jeder mitgebrachte Benutzer haften vollumfänglich für von ihnen verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen. Beschädigungen und Verunreinigungen sind dem Betreiber unverzüglich schriftlich anzuzeigen, seien sie selbst verursacht oder festgestellt.
§ 6 Hausrecht und Haftung
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Die Inside-In(n)-Tenniscenter UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch die Geschäftsführerin oder sonstige Mitarbeiter, übt das Hausrecht auf dem Gelände aus. Bei Verletzung dieser AGB und/oder der Hallenordnung kann ein Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle erfolgen sowie ein Hausverbot erteilt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge besteht in diesem Falle nicht. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.
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Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
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Für Beschädigungen, Verluste und Diebstahl von Kleidung, Ausrüstungsgegenständen und Wertgegenständen, gleich welcher Art, wird nicht gehaftet. Zurückgebliebene Gegenstände müssen nicht aufbewahrt werden.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Hallenordnung unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Gültigkeit der einzelnen Anmietverträge und der übrigen AGB bzw. der Hallenordnung unberührt. Es gelten solche Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen entsprechen.